Hallenhaus
Niederdeutscher Bauernhaustypus mit haushoher, befahrbarer Wirtschaftsdiele, Ställen, sich mit > Luchten in ganzer Hausbreite weitendem > Flett und Wohnteil unter gemeinsamem Dach. Das Traggerüst aus zwei bis vier Ständerreihen gebildet (> Zwei-, > Drei- oder > Vierständerhaus). Das städtische Dielenhaus des Kaufmanns oder Handwerkers genauso konstruiert. Die Diele Arbeits- und Aufenthaltsraum; die Seitenschiffe je nach Bedarf als Ställe, Stuben oder Stauraum genutzt, darüber die (> Hille). Im Wohnteil die Räume des gehobenen und privaten Bedarfs angeordnet.